HGC Bausanierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Eingang gebunden. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Angebotes ist die Firma HGC Fassadentechnik GmbH berechtigt, den Auftrag mit schriftlicher Begründung abzulehnen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Firma HGC Fassadentechnik GmbH, Kleine Bahnstraße 10, 22525 Hamburg zu führen.

2. Liefertermin

A) Die Leistung der Firma HGC Fassadentechnik GmbH wird zum vereinbarten Liefertermin fällig.

B) Überschreitet HGC Fassadentechnik GmbH den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung – die mindestens 18 Arbeitstage betragen muss – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Annahmeverzug

Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, so ist HGC Fassadentechnik GmbH nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, Schadenersatz, soweit nicht konkret höher nachgewiesen, pauschal in Höhe von mindestens 35 Prozent des Auftragswertes zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe entstanden ist. Die Firma HGC Fassadentechnik GmbH behält sich die Geltendmachung von über den pauschalen Schadenersatz hinausgehenden Ansprüchen vor.

4. Gewährleistung

HGC Fassadentechnik GmbH übernimmt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber der Firma HGC Fassadentechnik GmbH, Kleine Bahnstraße 10, 22525 Hamburg, anzuzeigen. Für Wasserschäden, die durch vorhandene Risse in der Fassade oder im Mauerwerk, verdeckte Leitungswege oder Abrisse von Gebäudeanschlüssen entstehen, sowie für Stuck wird von der Firma HGC Fassadentechnik GmbH keine Haftung übernommen. Bei Tür- und Fensterrahmen kann es beim Abbeizen der Fassade zu Verfärbungen führen. Ebenso bei Wärme isolierendem Fensterglas. Durch das Aufbringen von Klebeband zum Schutz von Oberflächen angrenzender Bauteile, kann es beim Entfernen zu Beschädigungen an der Oberfläche kommen, z. B. Farbabplatzungen. Hierfür übernimmt die Firma HGC Fassadentechnik keine Haftung. Zusagen zur Dauer der Arbeiten können nur unverbindlich getroffen werden, da wir auf die Einwirkzeiten der Mittel, welche auch temperaturabhängig sind, keinen Einfluss haben.

5. Zahlung

Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma HGC Fassadentechnik berechtigt, die Teilzahlungsvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen.

6. Bauleistungen

Leistungen im Sinne der Bauverordnungen werden nach VOB in der gültigen Fassung erbracht. Eine Abschlagzahlung von 50 Prozent hat nach Fertigstellung von 50 Prozent der Bauleistung zu erfolgen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt HGC Fassadentechnik GmbH Eigentümer der gelieferten Ware.

Gerichtsstand ist Hamburg.